Tritt ein in Barbarellas Gedanken, Gefühle, Geschehnisse Welt...

...betreten und lesen auf eigene Gefahr - die Weblogschreiberin übernimmt keine Haftung für Folgeschäden wie Dauerzittern durch fortgeschrittene Lesesucht, Muskelkater vom Lachen, Schwindelanfälle vom Gedankengänge verfolgen, gebrochene Kiefer vom Gähnen, abgekaute Fingernägel vom nervösen auf den nächsten Eintrag warten...

(so sorry, folks - Haftungsausschluss)

generiert von Sloganizer

Mich in einer Einleitung beschreiben?!

Nö, da hab ich keine Lust zu.
Wenn jemand was dagegen hat, kann ich auch nichts machen..

Hey, was soll's?
Ist doch mein Weblog und ich kanns so gestalten, wie ich möchte..

Wer ein bißchen rumstöbert, dem bleiben meine Hoch- und Tiefflüge, meine Unentschlossenheit, kurz: Alles, was so meine Person, mein Temperament ausmacht, eh nicht verborgen.

Durch ne Beschreibung wird doch der ganze Spass verdorben - denn:

Der eigentliche Eindruck entsteht doch eh erst beim Lesen..


Dienstag, 4. September 2007

Ach Du SCHEISSE!

Schnüggel hat mir grad geschrieben ... er ist geblitzt worden.

Aber weil Schnüggel Schüggel ist und ja nicht kleckert, sondern klotzt waren es 40-65 km/h zuviel.

Laut Bußgeldkatalog bedeutet das etwas zwischen 75 und 275 Euro, zwischen 3 und 4 Punkten und bis zu zwei Monate Entzug der Fahrerlaubnis!

Prima.

Wenn er nicht wirklich grad "bloß" 40 km/h zu schnell war, ist das Drama groß: Bereits ab 41 km/h ist ein Monat der Führerschein weg ... und wenn ich die gefundene Webseite richtig interpretiere, kann einem Ausländer genauso der Führerschein weggenommen werden wie einem Deutschen.

Spitze!

.. DAS wäre ja jetzt echt noch der Knüller - wenn Schnüggel keinen Führerschein mehr hätte! *ARGH*

2 Kommentare:

Ori hat gesagt…

Frage: innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft? innerhalb sind 31 schon zuviel...deswegen fahre ich immer zwischen 10 und 30 zu schnell, kostet nicht so viel und man kann den schein behalten ;-)

Barbarella hat gesagt…

Auf der Autobahn.

Ich bin inzwischen schwerstens informiert - von der zuständigen Behörde bis zu den möglichen Auswirkungen auch in der Schweiz hab ich alles Mögliche erforscht.

Im besten Fall (also abgesehen von "es kommt gar nix, weil der Film aus war" oder so was) kommt er mit der doppelten Geldstrafe in Deutschland davon - und in der Schweiz nix.

Im schlimmsten Fall mit Führerscheinentzug, Geldstrafe und Punkten in Deutschland - und ner saftigen Geldstrafe und eventuellem Führerscheinentzug in der Schweiz.

.. auf jeden Fall bleibt grad nur eins: Warten.